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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieterkennzeichnung & Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

ZS 2radteile GmbH
Geschäftsführer: Stephan Schneider
Unterbibracherstr. 3
95519 Vorbach / Deutschland

Tel.: +49 (0)9205 - 9881760

Fax: +49 (0)9205 – 9881765
eMail: info@zweiradteile.net

Steuernummer, 255/270/00265

Handelsregister: HRB 3510 ; Amtsgericht Weiden i.d.Opf.
Gerichtsstand: Amtsgericht Weiden i.d.OPf.


§ 1. Allgemeine Bestimmungen

(1) ZS 2radteile GmbH (im Folgenden: „ZS 2radteile“) bietet Kunden über das Internet Artikel zum Kauf an – und zwar vorwiegend Zweiradteile, insbesondere Verschleißteile, Zubehör, Oldieparts, aber auch Tuningteile.

(2) Nachfolgende Bestimmungen gelten für die gesamte über den Online-Shop oder im Wege der Internetauktion begründete Geschäftsbeziehung zwischen ZS 2radteile und dem Kunden. Maßgeblich ist die im jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.


§ 2. Preise, Liefer- und Versandkosten

(1) Die in den Angeboten angeführten Preise sind ausnahmslos Endpreise – d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern.

(2) Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Bei der Versendung der Artikel fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an; deren Höhe richtet sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben.


(3) Verlangt der Kunde ausdrücklich eine (Transport-) Versicherung oder ist eine solche aufgrund der weiteren Vertragsbedingungen vorgesehen, ist ZS 2radteile dazu berechtigt, die dadurch bedingten Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.


(4) Der Kunde versichert, die richtige und vollständige Lieferanschrift hinterlegt zu haben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen – etwa erneut anfallende Versandkosten –, so hat der Kunde diese zu ersetzen.


(5) Bei Ausübung des Widerrufsrechts nach § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Kunde die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.


§ 3. Zahlungsmethoden und -bedingungen

(1) Es gelten die im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot aufgeführten Zahlungsmethoden. Darüber hinaus kann im Fall der Selbstabholung der Ware die Zahlung in bar erfolgen.

(2) Der Kunde hat alle Beträge spätestens 10 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrags. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Kunde ohne weitere Erklärung seitens ZS 2radteile in Zahlungsverzug.


(3) Ein Verbraucher hat die Geldschuld während des Verzugs in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ein Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Das Recht, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen bleibt im Falle von Satz 2 vorbehalten.


(4) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch ZS 2radteile anerkannt wurden.


(5) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(6) Bei Zahlung auf Rechnung (Rechnungskauf über paymorrow) wird die bestellte Ware gemeinsam mit der Rechnung an den Kunden versandt bzw. ausgeliefert. Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.


§ 4. Liefer- und Versandbedingungen

(1) Die Lieferung der Artikel erfolgt, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, grundsätzlich gegen Vorauskasse und auf dem Versandwege. Eine Selbstabholung des bzw. der Artikel direkt bei ZS 2radteile ist – nach der Vereinbarung eines Abholtermins – gegen Barzahlung möglich.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht bei Unternehmern mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, im Fall des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache immer mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher auf diesen über. Hinsichtlich der Gefahrtragung steht es der Übergabe gleich, falls der Kunde in Annahmeverzug gerät.


(3) Ist die Nichteinhaltung von (Liefer-) Fristen auf höhere Gewalt (z.B. Krieg, Aufruhr) oder auf ähnliche Ereignisse (z.B. Streik oder Aussperrung) zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.


§ 5. Transportschäden

(1) Unbeschadet der gesetzlichen Rechte eines Verbrauchers auf Gewährleistung gelten hinsichtlich etwaiger Transportschäden die Absätze 2 bis 4.

(2) Lieferungen sind im Beisein des Zustellers zu prüfen. Im Fall von äußerlich erkennbaren Transportschäden ist der Kunde verpflichtet, diese auf den Versandpapieren zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen; die Verpackung ist aufzubewahren.

(3) Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies ZS 2radteile innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung oder aber zumindest binnen 7 Tagen nach Ablieferung dem Transportunternehmen anzuzeigen, um so sicherzustellen, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden.


(4) Der Kunde wird ZS 2radteile nach besten Kräften unterstützen, soweit diese Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. einer Transportversicherung geltend macht.


§ 6. Altteilrücknahme

(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, ZS 2radteile das dem gekauften Ersatzteil entsprechende Altteil gegen Wertersatz zu überlassen.

(2) Die Rücksendung des jeweiligen Altteils hat auf Gefahr und Kosten des Kunden – unfreie Sendungen werden nicht angenommen – sowie unter Angabe der Kontoverbindung des Kunden zu erfolgen an:


ZS 2radteile GmbH

- Altteilrücknahme –
Unterbibracherstr. 3
95519 Vorbach OT. Oberbibrach / Deutschland
Tel.: +49 (0)9205 - 9881760
Fax: +49 (0)9205 – 9881765
eMail: info@zweiradteile.net

(3) Die Gutschrift des Altteilwertes erfolgt binnen 10 Tagen nach Eingang bei ZS 2radteile auf die vom Kunden angegebene Kontoverbindung.


§ 7. Kundendienst, Gewährleistung und Garantie

(1) Anfragen und/oder Beanstandungen jeglicher Art sind an ZS 2radteile über obig angeführte Kontaktdaten zu senden.

(2) Keine Gewährleistung besteht im Fall von Schäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Artikels entstanden sind; gleiches gilt für sog. gewollten Verschleiß.


(3) Den gesetzlichen Regelungen entsprechend hat der Kunde im Fall von Mängeln an der gelieferten Sache grundsätzlich zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung.


a) Verbraucher haben insoweit die Wahl, ob die Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. ZS 2radteile bleibt jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.


b) Gegenüber Unternehmern leistet ZS 2radteile für Mängel der Ware dagegen zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.


c) Der Kunde ist nicht berechtigt, einen vorliegenden Mangel unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme); etwaig dafür angefallene Aufwendungen werden nicht erstattet.


(4) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung herabsetzen (Minderung), den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt), Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Wählt der Kunde insoweit Schadensersatz oder macht er vergebliche Aufwendungen geltend, so gelten die Haftungsbeschränkungen nach § 8 dieser AGB.


(5) Handelt es sich bei um Gebrauchtartikel (z.B. gebrauchte Ersatzteile), beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche ein Jahr ab deren Ablieferung, es sei denn, die Mängelansprüche sind gem. Absatz 6 ausgeschlossen. Eine damit verbundene Verjährungserleichterung gilt nicht, soweit ZS 2radteile nach § 8 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.


(6) Beim Verkauf gebrauchter Sachen sind die Ansprüche und Rechte eines Unternehmers wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen; dies gilt auch für Mängel, die nach Vertragsschluss und vor Gefahrübergang entstanden sind. Vorstehender Ausschluss der Gewährleistung gilt indes nicht, soweit ZS 2radteile nach § 8 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.


(7) Offensichtliche Mängel sind durch Unternehmer innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich unter den obig aufgeführten Kontaktdaten anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.


§ 8. Haftung

(1) ZS 2radteile haftet im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten gegenüber Unternehmern nicht; gegenüber Verbrauchern beschränkt sich die Haftung in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet ZS 2radteile, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten); dabei beschränkt sich die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.


(3) Uneingeschränkt haftet ZS 2radteile nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ZS 2radteile beruhen. Darüber hinaus haftet ZS 2radteile uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz.


(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.


§ 9. Sorgfaltspflichten des Käufers

(1) Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug bei Erwerb und Einbau von Artikeln zum Tuning oder bei anderen Änderungen bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Dem Käufer ist bekannt, dass er sein Fahrzeug im Zweifel bei dem Technischen Überwachungsverein (TÜV) oder einer ähnlichen Einrichtung zur Prüfung und ggf. Eintragung vorführen muss.

(2) Die Verantwortung für die Zulässigkeit des Einbaus des Kaufgegenstands in das Fahrzeug nach StVZO liegt beim Käufer; die gesetzlichen Vorschriften zur Gewährleistung bleiben hiervon unberührt.

 

§ 10. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.


(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des ZS 2radteile. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.

 

 

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