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Straßenverkehr: Das ändert sich 2020 für Motorradfahrer

Neue Gesetze und Regeln für Motorradfahrer

Auch dieses Jahr gibt es wieder zahlreiche an der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wir werfen einen Blick auf die neuen Gesetze, Regeln und Strafen die vor allem Zweiradfahrer betreffen.

 

Euro 5 Norm für Motorräder und 125er für Autofahrer

Für das Jahr 2020 steht die neue EURO-5-Norm für Motorräder bereits in den Startlöchern. Diese gilt zunächst für neue Modelle. Ab 2021 gilt die EURO-5-Norm dann für alle neu zugelassenen Motorräder.

Viel Diskussion löste das neue Gesetz aus, ob Autofahrer zukünftig Zweiräder mit 125 ccm fahren dürfen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Der Bundesrat hat nun der Gesetzesänderung zugestimmt. Daraus folgt, dass Autofahrer die Ihren Führerschein seit 5 Jahren besitzen und mindestens 25 Jahre alt sind zukünftig 125er Zweiräder fahren dürfen. Dazu müssen zusätzlich noch neun Fahrschuleinheiten á 90 min. absolviert werden. Eine Prüfung am Ende der Fahrschule wird es aber nicht geben.

Eine weitere Änderung betrifft Jugendliche ab 15 Jahre. Der Bundestag hat nach dem Bundesrat und dem Bundeskabinett beschlossen, dass der Mopedführerschein zukünftig bereits ab 15 Jahren erworben werden darf. Das bisherige Einstiegsalter in die Mopedwelt war bisher bei 16 Jahren.

Neues Verkehrszeichen geplant

Ein neues Verkehrsschild soll zukünftig Zweiradfahrer besser schützen. Das bisherige bekannte Überholverbot - ein rotes Auto und ein schwarzes Auto nebeneinander im roten Kreis - schließt einspurige Fahrzeuge nicht ein. Konkret bedeutet das, dass Autos bei Einhaltung des Sicherheitsabstandes trotz des Verbots überholen dürfen. Laut Verordnung des Bundesverkehrsministeriums verbietet dann das neue Schild das mehrspurige Fahrzeuge, wie Auto oder LKW, einspurige Fahrzeuge überholen dürfen. Ob und wann die Regelung in Kraft tritt ist allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.

Mehr Schutz für Radfahrer im Straßenverkehr

Zum Schutz von Radfahrern treten 2020 einige neue Gesetze in Kraft. So muss beim Überholen von Fahrradfahrern innerorts ein Mindestabstand von 150 cm eingehalten werden. Außerhalb von Ortschaft beträgt dieser 200 cm. Wenn ein Radweg vorhanden ist, gilt dort in Zukunft ein Parkverbot von bis zu 8 Metern vor Einmündungen oder Kreuzungen. Außerdem gilt in sogenannten Fahrradzonen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Weitere Strafen werden erhoben, wenn Radfahrer durch unzulässiges Halten in zweiter Reihe gefährdet oder durch Parken behindert werden. Auch ein Unfall eines Radfahrers, der durch Anhalten auf dem Schutzstreifen passiert, wird in Zukunft bestraft.

Rettungsgasse

Das Nichtbilden einer Rettungsgasse wird härter Bestraft als bisher. Ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg sowie 100 bis 300 Euro Geldstrafe können laut Strafenkatalog nun verhängt werden. Wer die Rettungsgasse unerlaubt benutzt, muss zukünftig ebenfalls mit einer sehr empfindlichen Strafe rechnen.

Weitere Änderungen und Informationen findet Ihr zum Beispiel auf der Seite des ADAC - HIER KLICKEN »

Tags: Ratgeber
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